kindermusicals.tv

Informationen zu den Aufführungsrechten

Die Rechtevergabe zur Aufführung unserer Kindermusicals ist eigentlich ganz einfach: eine Aufführung des Kindermusicals fällt unter das sogenannte Große Recht.
Das bedeutet, Ihre Aufführungen müssen nicht zusätzlich bei der GEMA gemeldet werden, sondern werden komplett über uns abgerechnet.

Grundpaket erwerben - Kindermusical aufführen

Um eines unserer Kindermusicals aufführen zu können, müssen Sie mindestens eines der jeweiligen Grundpakete (verschiedene Ensemblegrößen und Aufführungsdauern) als Download erwerben.
Diese Grundpakete beinhalteten alle Aufführungsmaterialien (Rollenbücher, Noten, Playbacks usw.) und das Aufführungsrecht für eine Aufführung (Tantieme).

Wichtig: Die heruntergeladenen Materialien sind personalisiert und dürfen lediglich für Ihre Probenarbeiten und Aufführungen vervielfältigt, jedoch nicht an Dritte weitergegeben werden!

Mehrere Aufführungen

Planen Sie mehr als eine Aufführung des Kindermusicals, müssen Sie die entsprechende Anzahl an Tantiemen erwerben. Durch die Tantieme sind die Autoren und Komponisten des Kindermusicals an den Einnahmen beteiligt.

  • Eine Tantieme berechtigt zu einer Aufführung
  • Tantieme wird auch für Schulen und Veranstaltungen ohne Einnahmen berechnet
  • Großes Recht: GEMA-Abwicklung bereits inklusive!

Bei Aufführungen in größeren Sälen oder Freilichtbühnen (mehr als 300 Plätze) gelten besondere Bedingungen, die Sie bitte gesondert über das Kontaktformular oder telefonisch mit uns absprechen.

Arrangement-Verlag
Strother Straße 7
34497 Korbach
Telefon: (+49) 5631-9370105
Telefax: (+49) 5631-9370106
© 2020 Arrangement-Verlag, Korbach

MENÜ